Wer gedacht hat, wir her in Österreich habens gut, da wird wenigstens das Internet nicht zensiert, der hat damit wohl recht. Dafür rückt hierzulande der Überwachungsstaat von gänzlich anderer Richtung näher. Mit der letzten Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes wurden der Polizei im §53 Absatz 3a+b die Möglichkeit den Benutzer von bestimmten IP Adressen (ohne richterliche Verfügung) herauszufinden, und das Überwachen/Orten von Mobiltelefonen – natürlich auch ohne richterliche Kontrolle.

Diese beiden Bestimmungen wurden zwar beim Verfassungsgerichtshof angezeigt, dieser hat die Anträge heute aber aus formellen Gründen abgewiesen. Laut Verfassungsgerichtshof kann eine solche Verfassungsgerichtliche Prüfung des Gesetzes nur von einer betroffenen Person selbst beantragt werden. Ich bin mir sicher man erfährt nur sehr schwer ob man geortet bzw. überwacht wird, vor allem da ja keinerlei richterliche Prüfung stattfindet; Es gibt zwar einen(!) im Innenministerium angesiedelten Rechtsschutzbeauftragten der die Rechtmäßigkeit der Überwachungen prüfen soll, aber allein im ersten Halbjahr 2008 gab es 3863 IP – Ausforschungen und 258 Telefonortungen…