Zumindest in ihrer derzeitigen Umsetzung wurde die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für Verfassungswidrig erklärt. Da hat sich die Arbeit des CCC wirklich ausgezahlt, die dem Richtergremium bereits am 15.12.2009 äußerst plakativ darlegten, dass nicht belegbar ist, was mit den eigenen Daten die nach der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie gespeichert wurden passiert.

Ich hoffe doch mal die Österreichische (und auch andere Europäische) Regierung(en) nehmen sich ein Beispiel daran bevor sie blindlings etwas Umsetzen das hauptsächlich einen weiteren Schritt in Richtung 1984 macht.